Rentenanträge im Trauerfall – unsere Hilfe
Um einen finanziellen Engpass im Trauerfall zu vermeiden, sollten rechtzeitig Ansprüche gegenüber den Rententrägern geltend gemacht werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hier Hilfe benötigen. Wir unterstützen Sie.
Die Witwen-/Witwerrente
Die Witwen-/Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Sie beanspruchen können, wenn Sie als Versicherter mindestens fünf Jahre eingezahlt haben. Voraussetzung ist außerdem, dass die Ehe des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand hatte. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben unter unter diesen speziellen Bedingungen ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Leistung.
- Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- 3-Monats-Antrag (haben wir i. d. R. für Sie gestellt)
- Rentenunterlagen beider Ehepartner
- Personalausweis und Chipkarte der Krankenkasse
- Bankverbindung inkl. BIC- und IBAN-Nr.
- Persönliche Steuer-Identifikations-Nr.
Für Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, gibt es ebenfalls eine staatliche finanzielle Unterstützung, die allerdings mit dem 27. Lebensjahr endet. Die Halbwaisenrente wird bei Verlust eines Elternteils in der Höhe von 10 % der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Beim Tod beider Eltern steigt der Anteil auf 20 %. Voraussetzung für den Bezug der Halbwaisen- oder Waisenrente ist auch, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Für Fragen zu Rentenangelegenheiten sowie für eine persönliche Beratung stehen Ihnen die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Außerdem kümmern wir uns auf Wunsch auch gerne um:
- Wohnungsauflösungen
- Kündigung von Abonnements (Zeitschriften/Zeitungen)
- Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen