Selbstbestimmung und Entlastung
Für die meisten Menschen ist der Wunsch nach Selbstbestimmung im Leben groß – insbesondere im Alter, im Falle einer schweren Krankheit sowie für die letzte Reise. Mit rechtzeitigen Verfügungen sorgen Sie dafür, dass Ihren Wünschen entsprochen werden kann. Gleichzeitig unterstützen Sie Ihre Angehörigen, indem Sie ihnen schwierige Entscheidungen in den Zeiten abnehmen, die ohnehin bereits schon emotional belastend sind.
Ob Patientenverfügung, Bestattungsvorsorge oder weitere Vorkehrungen: Wir empfehlen eine möglichst genaue Beschreibung Ihrer Vorstellungen, um im Ernstfall Unklarheiten zu vermeiden. Eine Beratung durch den Arzt, Rechtsanwalt oder Notar kann in vielen Fällen hilfreich sein.
Wenn der Erblasser im Trauerfall sein Vermögen nach seinen persönlichen Vorstellungen vererben möchte, empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments. Dieses ist verbindlich und setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft.
Für die Rechtsgültigkeit eines Testaments sind einige Regeln zu beachten:
- Der Verfasser muss volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.
- Das Dokument muss eigenhändig und handschriftlich verfasst werden.
- Das Testament muss mit dem vollen Namenszug unterschrieben sowie mit Datums- und Ortsangabe versehen werden.
Durch das Testament können Unklarheiten bezüglich der Hinterlassenschaften vermieden werden. Sicherheitshalber sollten Sie Ihr Testament an einem Ort verwahren, der Ihren engsten Angehörigen bekannt ist. Sie können das Dokument auch zusammen mit Ihren Unterlagen zur Bestattungsvorsorge in unserem Hause aufbewahren.
Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Mit einem Organspendeausweis können Sie festlegen, ob und in welchem Umfang Sie in Ihrem eigenen Todesfall einer Organspende zustimmen. Sie können auch verfügen, dass nur bestimmte Organe entnommen werden sollen, oder sich ausdrücklich gegen eine Spende entscheiden.
Die Organspende ist eine sehr persönliche Entscheidung. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über das Thema. Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie weitere Informationen. Hier können Sie sich auch direkt einen Ausweis herunterladen: www.organspende-info.de.
Die Patientenverfügung ist eine Vorsorgemaßnahme für den Krankheitsfall. Sie dokumentiert Ihre eigenen Wünsche an die medizinische Behandlung, Nichtbehandlung oder auch Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtslosen Erkrankung oder eines Unfalls, insbesondere in der letzten Lebensphase. An diese Verfügung sind die behandelnden Ärzte gebunden und sie müssen die therapeutischen Maßnahmen entsprechend ausrichten.
Zur Klärung weiterer Einzelheiten und zur eigenen Absicherung empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Allgemeine Informationen zur Patientenverfügung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz www.bmj.de.
Dort haben Sie auch die Möglichkeit, sich wichtige Unterlagen per Download zu sichern.